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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Dividende
Dividende

Dividenden sind Gewinnanteile, die ein Aktionär oder ein Gesellschafter, der eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält, aufgrund einer Gewinnausschüttung seiner Gesellschaft, bezieht. Ebenfalls zu den Dividenden zählen Gewinnanteile eines Genossen aus seinen Anteilen an einer Genossenschaft. Dividenden gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, sind Dividendenzahlungen den Betriebseinnahmen zuzurechnen.

Seit dem 1.1.2002 kommt das Halbeinkunftsverfahren bei der Besteuerung von Dividendenzahlungen zur Anwendung. Dieses neue Besteuerungsverfahren belastet Dividendenerträge bereits beim ausschüttenden Unternehmen definitiv mit 25 Prozent Körperschaftsteuer. Zum Ausgleich müssen Aktionäre nur noch die Hälfte ihrer Dividendenerträge versteuern. Wurde der Freistellungsbetrag oder das Freistellungsvolumen überschritten, ist von diesem Dividendenertrag 20 Prozent Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen. Diese bereits gezahlte Steuer kann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) wieder zurück gefordert werden. Liegt das zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2002 unter 7.236 €, wird die gesamte Kapitalertragsteuer zurückgezahlt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Halbeinkünfteverfahren
Aktien

Ratgeber:

Aktionäre und Steuern
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2

Norm:

§ 20 EStG
§ 43 EStG


 
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