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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Eigenheimzulage (für Anschaffungen ab 01.01.2006 abgeschafft) |
Eigenheimzulage
Mit der Eigenheimzulage wird die Anschaffung oder die Herstellung von Wohneigentum gefördert, das der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die staatliche Förderung besteht aus folgenden Bestandteilen:
Fördergrundbetrag;
Kinderzulage (Baukindergeld);
Ökokomponenten.
Die staatliche Förderung beträgt 8 Jahre. Der Gesetzgeber hat nun zum 1.1.2004 die Eigenheimzulage gekürzt. Geändert wurde:
die Unterscheidung zwischen Neubau und Altbau,
förderfähig sind nur noch 1 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten,
der Förderhöchstbetrag beträgt nur noch 1.250 EUR jährlich,
die Kinderzulage wurde um 23 EUR auf 800 EUR erhöht,
die Einkommensgrenze - bis zu der Eigenheimzulage bewilligt wird - verringert sich auf 70.000 EUR (Ledige)/ 140.000 EUR (Verheiratete), sie erhöht sich jedoch für jedes Kind um 30.000 EUR.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Eigenheimzulage/ Bemessungsgrundlage
Eigenheimzulage/ Objekte
Eigenheimzulage/ Anspruchsberechtigte
Eigenheimzulage/ Antragstellung
Eigenheimzulage/ Folgeobjekt
Eigenheimzulage/ Tod des Ehegatten
Eigenheimzulage/ Gesamtrechtsnachfolge
Eigenheimzulage/ Zulage
Eigenheimzulage/ Wohnungsbaugenossenschaft
Ratgeber:
Wohnungsbauförderung Teil 1
Wohnungsbauförderung Teil 2
Norm:
§ 1 EigZulG
§ 2 EigZulG
§ 3 EigZulG
§ 4 EigZulG |
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