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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Eigenheimzulage (für Anschaffungen ab 01.01.2006 abgeschafft)
Eigenheimzulage

Mit der Eigenheimzulage wird die Anschaffung oder die Herstellung von Wohneigentum gefördert, das der Steuerpflichtige zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Die staatliche Förderung besteht aus folgenden Bestandteilen:

Fördergrundbetrag;
Kinderzulage (Baukindergeld);
Ökokomponenten.
Die staatliche Förderung beträgt 8 Jahre. Der Gesetzgeber hat nun zum 1.1.2004 die Eigenheimzulage gekürzt. Geändert wurde:

die Unterscheidung zwischen Neubau und Altbau,
förderfähig sind nur noch 1 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten,
der Förderhöchstbetrag beträgt nur noch 1.250 EUR jährlich,
die Kinderzulage wurde um 23 EUR auf 800 EUR erhöht,
die Einkommensgrenze - bis zu der Eigenheimzulage bewilligt wird - verringert sich auf 70.000 EUR (Ledige)/ 140.000 EUR (Verheiratete), sie erhöht sich jedoch für jedes Kind um 30.000 EUR.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Eigenheimzulage/ Bemessungsgrundlage
Eigenheimzulage/ Objekte
Eigenheimzulage/ Anspruchsberechtigte
Eigenheimzulage/ Antragstellung
Eigenheimzulage/ Folgeobjekt
Eigenheimzulage/ Tod des Ehegatten
Eigenheimzulage/ Gesamtrechtsnachfolge
Eigenheimzulage/ Zulage
Eigenheimzulage/ Wohnungsbaugenossenschaft

Ratgeber:

Wohnungsbauförderung Teil 1
Wohnungsbauförderung Teil 2

Norm:

§ 1 EigZulG
§ 2 EigZulG
§ 3 EigZulG
§ 4 EigZulG


 
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