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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Eigenheimzulage/ Wohnungsbaugenossenschaft
Eigenheimzulage/ Wohnungsbaugenossenschaft

Eigenheimzulage wird auch für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft gezahlt. Die Förderung beträgt 3 % der Einlage. Die maximale Zulage wurde seit dem 1.1.2004 leicht herabgesetzt von bisher 1.227 € auf 1.200 €; die Kinderzulage von 256 € auf 250 €. Die Mindesteinlage beträgt 5.000 € (vor 1.1.2004: 5.113 €). Seit dem 1.1.2004 ist neu, dass der Anspruchberechtigte spätestens im letzten Jahr der Förderung eine Genossenschaftswohnung beziehen muss, um die Förderung zu behalten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Eigenheimzulage/ Bemessungsgrundlage
Eigenheimzulage/ Anspruchsberechtigte
Eigenheimzulage/ Zulage
Eigenheimzulage/ Antragstellung
Eigenheimzulage/ Folgeobjekt
Eigenheimzulage/ Objekte
Eigenheimzulage/ Tod des Ehegatten

Ratgeber:

Wohnungsbauförderung Teil 1
Wohnungsbauförderung Teil 2

Norm:

§ 17 EigZulG


 
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