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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Eigentumswohnung |
Eigentumswohnung
Wird eine Eigentumswohnung erworben, ist der Kaufpreis nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden und auf das Gebäude aufzuteilen. Der im Kaufpreis enthaltene Anteil für das in der Instandhaltungsrücklage angesammmelte Guthaben ist nicht den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung zuzurechnen.
Bei Eigentumswohnung gelten die gleichen Abschreibungsgrundsätze wie bei Gebäuden. Erhöhte Abschreibungen können bei Eigentumswohnungen (aber auch bei Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern) vorgenommen werden. Bei Eigentumswohnungen die zu mehr als 66 2/3 Prozent Wohnzwecken dienen und die vor dem 01.01.1987 hergestellt oder angeschafft worden sind, kann der Bauherr im Jahr der Fertigstellung und in den sieben folgenden Jahren jeweils bis zu 5 Prozent der Herstellungskosten absetzen. Gleiches gilt für den Erwerber einer Eigentumswohnung. Diese Sonderabschreibung unterliegt jedoch einigen Einschränkungen (siehe § 7b Abs. 1 EStG).
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gebäudeabschreibung
Instandhaltungsrücklage
Norm:
§ 7 EStG
§ 7b EStG
H 43 EStH
H 161 EStH |
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