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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Einkünfte
Einkünfte

Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus sieben Einkunftsarten (siehe Tabelle). Diese Einkünfte bilden die Summe der positiven Einkünfte die nach der Vornahme von Hinzurechnungen und Kürzungen das zu versteuernde Einkommen ergeben. Auf dieses zu versteuernde Einkommen wird der individuelle Einkommensteuersatz (Progressionsvorbehalt) angewandt und somit die zu zahlende Einkommensteuer ermittelt.

Alle Einkünfte die nicht unter die nachfolgenden Einkunftsarten zu fassen sind bleiben steuerfrei. Dies sind regelmäßig Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Bei Immobilien und Kapitalgeschäften ist jedoch die sogenannte Spekulationsfrist zu beachten. Werden Immobilien 10 Jahre oder Wertpiere ein Jahr nach dem Kauf veräußert, so ist das private Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Steuerfrei bleiben aber auch Einkünfte aus Gewinnen wie zum Beispiel Lotteriegewinne.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG)
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Einkommen
Spekulationsgeschäfte
Progressionsvorbehalt

Norm:

§ 2 EStG


 
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