|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Steuerlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr eine selbständige, nachhaltige Betätigung ausgeführt wird, die darauf gerichtet ist Gewinn zu erzielen. Dabei darf es sich nicht um eine Betätigung in der Land- und Forstwirtschaft und um die Ausübung eines freien Berufes handeln. Zudem ist der Gewerbebetrieb von der privaten Vermögensverwaltung abzugrenzen.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören: Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen, Gewinnanteile der Gesellschafter von Personengesellschaften, Einkünfte einer gewerbliche geprägten Personengesellschaft, Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung eins Betriebes, Teilbetriebs und Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft.
Gewerbebetriebe müssen ihren Gewinn nach der Einnnahmen-Überschuss-Rechnung oder nach dem Betriebsvermögenvergleich ermitteln. Besteht nicht kraft Rechtsform eine Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz oder werden gesetzliche vorgeschriebene Größenmerkmale (Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl) nicht überschritten, besteht grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen beiden Formen der Gewinnermittlung.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Freiberufler
Gewerbesteuer
Einnahmen-/Überschussrechnung
Betriebsvermögensvergleich
Mitunternehmer
Mitunternehmerschaft
Betriebsveräußerung
Verlustabzug
Ratgeber:
Gewerbesteuer
Norm:
§ 15 EStG |
|
|