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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Fahrstuhl
Fahrstuhl

Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls sind Herstellungskosten, wenn der Fahrstuhl bei Errichtung des Gebäudes eingebaut wird. Aber auch bei dem erstmaligen Einbau eines Fahrstuhls in eine altes Gebäude sind entstandene Kosten den Herstellungskosten zuzurechnen. Herstellungskosten können nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Wird jedoch ein alter Fahrstuhl durch einen neuen Fahrstuhl ersetzt, entstehen regelmäßig bei Vermietung des Gebäudes sofort abziehbare Werbungskosten. Kosten, die für die Wartuing und die Reparatur des Fahrstuhls entstehen, sind ebenfalls sofort abzugsfähige Werbungskosten.

Lassen körperlich Behinderte einen Fahrstuhl in ihr eigenes Wohnhaus einbauen, entstehen außergewöhnliche Belastungen, da es sich hierbei um eine behinderungsbedingte Baumaßnahme handelt. Außergewöhnliche Belastungen können im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Außergewöhnliche Belastungen können jedoch nicht unbegrenzt abgezogen werden. Der Gesetzgeber hält es für zumutbar, daß der Steuerpflichtige einen Teil selbst trägt. Wie groß dieser Anteil ist, richtet sich nach dem persönlichen Einkommen des Steuerpflichtigen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Werbungskosten
außergewöhnliche Belastung
Anschaffungskosten
Herstellungskosten

Ratgeber:

Steuerwegweiser für Behinderte

Norm:

§ 9 EStG
§ 33 EStG


 
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