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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Fahrtenbuch
Fahrtenbuch

Zur Ermittlung des beruflichen und des privaten Nutzungsanteils für ein Fahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen. Wird der geldwerte Vorteil des privaten Nutzungsanteils eines betrieblichen Fahrzeugs nach der der 1-Prozent-Methode ermittelt, muss für das betriebliche Fahrzeug kein Fahrtenbuch geführt werden.

Das Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten: Datum und Kilometerstand zu Beginn und zum Ende jeder einzelnen betrieblichen und beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch. Anstelle eines Fahrtenbuches kann ein Fahrtenschreiber eingesetzt werden, wenn sich daraus die gleichen Erkenntnisse gewinnen lassen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Kilometerpauschale
Kilometersatz

Norm:

R 31 LStR


 
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