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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Familienangehörige
Familienangehörige

Angehörige sind

Verlobte,
Ehegatte,
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
Geschwister,
Halbgeschwister (ein gemeinsamer Elternteil),
Kinder der Geschwister (Neffen, Nichten),
Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten (Schwager, Schwägerin),
Geschwister der Eltern,
Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
Nicht als Angehörige gelten die Kinder der Geschwister zueinander (Cousine, Cousin).

Steuerlich erheblich ist das Verwandschaftsverhältnis bei Erbschaft oder Schenkung, bei der Eigenheimzulage (unentgeltliche Vermietung an Angehörige) und beim Auskunfsverweigerungsrecht. So unterliegen zum Beispiel nahe Angehörige einer wesentlich geringeren Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Praxistipp:
Das Angehörigkeitsverhältnis bliebt auch bei Scheidung bestehen. Wird jedoch ein Verlobtenverhältnis gelöst, besteht keine verwandschaftliche Beziehung mehr.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Erbschaft
Schenkung
Eigenheimzulage

Ratgeber:

Erben und Schenken Teil 1
Erben und Schenken Teil 2
Wohnungsbauförderung Teil 1
Wohnungsbauförderung Teil 2

Norm:

§ 15 AO


 
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