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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Familienkasse
Familienkasse

Die Familienkasse ist für die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes zuständig. Das Kindergeld ist bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen. Per Bescheid wird danach das Kindergeld von der Familienkasse festgesetzt und ausgezahlt. Die Familienkasse ist dem Arbeitsamt angegliedert und gehört zur Bundesarbeitsverwaltung.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Kindergeld
Kinderfreibetrag

Ratgeber:

Familienförderung

Norm:

§ 67 EStG


 
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