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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Familienzuschläge
Familienzuschläge

Vom Arbeitgeber gezahlte Familienzuschläge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Steuerfrei sind jedoch Beihilfen, die der Arbeitgeber anlässliche der Geburt eines Kindes oder anlässlich einer Eheschließung an seinen Arbeitnehmer zahlt. Für die Steuerfreiheit kommt es jedoch auf die Höhe der Beihilfe an.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Geburtsbeihilfe
Heiratsbeihilfe

Ratgeber:

Steuern sparen mit der Familie

Norm:

§ 3 EStG


 
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