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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Ferienwohnung
Ferienwohnung

Werden Ferienwohnungen vermietet können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb entstehen. Bestehen Ähnlichkeiten mit einem Hotelbetrieb (Personal reinigt die Wohnungen und betreut die Gäste), so sind Indizien gegeben die auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lassen. Des Weiteren kann für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen, wenn die Wohnung in einem Feriengebiet liegt, eine Feriendienstorganisation für Verwaltung und Vermietung (Werbung) sorgt, die Wohnung immer zur Vermietung zur Verfügung steht oder wenn ein pensionsähnlicher Betrieb vorliegt. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb unterliegen neben der Einkommensteuer / Körperschaftsteuer regelmäßig auch der Gewerbesteuer.

Sind die Voraussetzungen für eine gewerbliche Tätigkeit nicht gegeben, werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Dabei ist zu beachten, dass bei zeitweiser Selbstnutzung der Ferienwohnung entstandene Werbungskosten nicht zu 100 Prozent angesetzt werden können. Vielmehr ist dann festzustellen, in welchen Zeiten eine Vermietung erfolgte. Hierzu gehören auch Leerstandszeiten. Nur für diese Zeiträume können die Werbungskosten anteilig geltend gemacht werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Werbungskosten
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rechtsprechung:

BFH 28.6.1984 - IV R 150/82
BFH 14.3.2000 - IX R 8/97
BFH 6.11.2001 - IX R 97/00

Norm:

§ 21 EStG
§ 15 EStG


 
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