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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Festwert
Festwert

Duch Bildung eines Festwertes können Wirtschaftsgüter mit einem gleichbleibenden Wert in der Bilanz angesetzt werden. Dadurch wird es möglich aufwendige Erfassungsmassnahmen zu vermeiden. Eine Festwertbildung ist bei folgenden Wirtschaftsgütern möglich: Sachanlagevermögen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Es müssen jedoch nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:

die Wirtschaftsgüter müssen regelmäßig ersetzt werden
, für das Unternehmen wertmäßig von nachrangiger Bedeutung sein,
ihr Bestand darf sich in seiner Größe, seinem Wert sowie in seiner Zusammensetzung nur gering verändern.
Die nachrangige Bedeutung der Wirtschaftsgüter ist gegeben, wenn der Gesamtwert an dem den Bilanzstichtag vorangegangenen fünf Bilanzsichtagen im Durchschnitt 10 Prozent der Bilanzsumme nicht überstiegen hat.

Die Festwertbildung erfolgt gewöhnlich nicht bei Neugründung eines Unternehmens, sondern erst bei einem seit längerem bestehenden Unternehmen. Der Festwert entspricht ca. 50 Prozent der Anschaffungskosten. Ist der gebildete Festwert niedriger als der Buchwert, kann der Unterschiedsbetrag außerplanmäßig abgeschrieben werde. Ist der gebildete Festwert höher als der Buchwert, so muss der Festwert allmählich entwickelt werden. Dies kann zum Beispiel durch den Verzicht auf Abschreibungen erreicht werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abschreibung

Norm:

R 31 Abs. 3 und 4 EStR


 
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