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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Finanzbehörden |
Finanzbehörden
Die Finanzverwaltung steht unter Leitung der Landesfinanzministerien und des Bundesfinanzministeriums. Den Landesfinanzministerien obliegt die Zuständigkeit über Steuern die vom Land verwaltet werden. Demgegenüber leitet das Bundesfinanzministerium Steuersachen, die vom Bund verwaltet werden. Zudem ist das Bundesfinanzministerium für Vorarbeiten zu Gesetzesentwürfen und für die Erarbeitung von Verwaltungsanweisungen zuständig.
Die Oberfinanzdirektion untersteht dem Bundesfinanzministerium und dem Landesfinanzministerium und leitet die Finanzverwaltung für den Bund und für die Länder. Sie überwacht die Gesetzesanwendung und beaufsichtigt die ihr nachgeordneten Behörden. Hierzu gehören:
die Hauptzollämter,
das Zollfandungsamt,
das Bundesvermögensamt,
das Bundesforstamt,
die Finanzämter und die Finanzbauämter sowie
die Staatshochbauämter.
Die Finanzämter sind für die Ermittlung, Erhebung und Vollstreckung der Steuern zuständig. Zudem gewähren sie Zulagen und setzen die Einheitswerte fest.
Praxistipp:
Unter www.finanzamt.de können Anschriften der einzelnen Finanzbehörden (bundesweit) recherchiert werden, zudem sind die Internetadressen der Finanzbehörden aufgelistet. Aktuelle Informationen sowie ein Newsletter kann unter der Internetandresse des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) abgerufen werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Bundesfinanzhof
Fristen
Vollstreckung
Norm:
§ 6 AO |
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