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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Finanzierung
Unter dem betriebswirtschaftlichen Aspekt der Finanzierung ist "landläufig die Bereitstellung finanzieller Mittel" (1) zu verstehen. Anfänglich betrachtete man unter dem Stichwort Finanzierung nur die Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Wertpapieren, was sich später um die Kapitalrückzahlung und -umschichtung bis hin zur Ausdehnung des Begriffs auf die umfassende "Versorgung eines Unternehmens mit Kapital", erweiterte.

Investition und Finanzierung gelten als zwei verschiedene Seiten ein und derselben Medaille, da der durch eine finanzwirksame Entscheidung ausgelöste Beitrag zur Zielerreichung ausschlaggebend ist, unabhängig davon, ob der Zahlungsstrom als Investition oder Finanzierung bezeichnet wird. So ist der Abschluss eines Sparvertrags in Höhe von 100 € und dessen Ablösung nach einem Jahr mit 110 € für den Sparer eine Investition: Auszahlung = -100 €, Einzahlung = +110 €, Guthabenzinsen = +10 € oder +10%. Für das Geldinstitut ist dieser Sparvertrag eine Fremdfinanzierung: Einzahlung = +100 €, Auszahlung = -110 €, Schuldzinsen = -10 € oder -10%.

Neben dieser betriebswirtschaftlichen Sicht, existiert aber auch eine volkswirtschaftliche Sicht. Werden nämlich die das Kapital benötigenden Wirtschaftssubjekte (z. B. Unternehmungen) und die Wirtschaftssubjekte, die Kapital anlegen wollen, gegenübergestellt, so ist es volkswirtschaftlich von Interesse, dass der Transfer des Kapitals von den Kapitalgebern/-anlegern zu den das Kapital benötigenden Wirtschaftssubjekten mit möglichst geringen Reibungsverlusten einhergeht. Durch effiziente Finanzierungsformen kann also ein volkswirtschaftlicher Gewinn erzielt werden. Als Vermittler zwischen Kapitalgebern und -nehmern können z. B. Börsen (direkte Finanzierung) oder Banken (indirekte Finanzierung bzw. Finanzintermediation) auftreten.


 
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