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Gebäudeteile
Gebäudeteile

Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn es einem besonderen Zweck dient. Dabei besteht zwischen dem Gebäudeteil und der eigentlichen Gebäudenutzung ein unterschiedlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang.

Selbstständige Gebäudeteile sind:

Betriebsvorrichtungen;
Scheinbestandteile;
Ladeneinbauten;
sonstige Mietereinbauten;
sonstige selbstständige Gebäudeteile.
Ein Gebäudeteil ist unselbstständig, wenn es der eigentlichen Nutzung des Gebäudes dient. Unselbständige Gebäudeteile sind zum Beispiel: Bäder und Duschen, Fahrstühle und Belüftungsanlagen, Heizungsanlagen oder Garagen.

Selbstständige Gebäudeteile sind als selbstständige Wirtschaftsgüter zu behandeln. Damit unterliegen diese Gebäudeteile einer anderen Abschreibung als das Gebäude.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gebäude
Scheinbestandteile
Mietereinbauten

Norm:

R 13 EStR


 
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