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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Geldbeschaffungskosten
Geldbeschaffungskosten

Zu den Geldbeschaffungskosten (Finanzierungskosten) gehören alle Aufwendungen zur Kreditbeschaffung. Die häufigsten Finanzierungskosten sind:

Provisionen für die Kreditvermittlung,
im Fall einer Hypothek - Kosten für die Grundbucheintragung,
ein Disagio,
Zinsen.
Finanzierungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Sie mindern damit im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Dies gilt jedoch nur, wenn die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Beispiel: Der Erwerb einer Immobilie, die vermietet werden soll, wird zum Teil mit einem Kredit finanziert. Die Kreditzinsen sind sofort abzugsfähige Finanzierungskosten.

Wird demgegenüber ein Eigenheim, dass ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, mit einem Kredit finanziert, so sind die Zinsen nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Sie gehören vielmehr zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung.

Finanzierungskosten (z.B. Zinsen für bereits bestehende Kredite), die der Käufer eines Wirtschaftsgutes (z.B. Immobilie) vom Verkäufer übernimmt, sind Anschaffungskosten und können damit nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gebäude
Wirtschaftsgut
Werbungskosten
Betriebsausgaben


 
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