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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Geldmarktfonds
Geldmarktfonds

Die Wertzuwächse eines Geldmarktfonds resultieren fast ausschließlich aus Zinseinnahmen, die mit 30 Prozent der Kapitalertragsteuer unterworfen werden. Daher werden fast 100 Prozent der erzielten Erträge steuerpflichtig. Geldmarktfonds gehören zu dem Investmentfonds-Typ der der höchsten Besteuerung unterliegt.

Die einzelnen Investmentfonds-Typen unterliegen einer unterschiedlichen Besteuerung. Aus steuerlicher Sicht sind vor allem Aktienfonds interessant. Bei guter Kursentwicklung resultieren bis zu 98 Prozent der Wertzuwächse aus Kursgewinnen. In diesem Fall unterliegen lediglich 2 Prozent der Wertzuwächse einer Besteuerung. Immobilienfonds investieren zu einem großen Teil in gewerbliche Immobilien und erzielt ihre Erträge vorrangig aus Mieteinnahmen sowie Veräußerungsgewinnen (Verkauf von Immobilienbesitz). In den meisten Fällen sind ca. 50 Prozent der Fondserträge steuerpflichtig.

Liegt dem Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, muss die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Erst im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer kommt die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer zur Anrechnung.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Aktienfonds
Freistellungsauftrag
Nichtveranlagungsbescheinigung
Immobilienfonds
Investmentfonds
Zwischengewinne
Werbungskosten
Spekulationsgeschäfte
Kapitalertragsteuer

Ratgeber:

Investmentfonds Teil 1
Investmentfonds Teil 2

Norm:

§§ 43 ff. EStG


 
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