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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gemischte Schenkung |
Gemischte Schenkung
Wird ein Gegenstand zum Teil entgeltlich und zum Teil unentgeltlich erworben, liegt eine gemischte Schenkung vor. Ein Kauf unter dem Verkehrswert führt zu einer gemischten Schenkung. Weicht der Kaufpreis für den Gegenstand vom durchschnittlichen Verkehrswert um ca. 10 Prozent ab, so wird noch von einem voll entgeltlichen Erwerb ausgegangen.
Liegt eine gemischte Schenkung vor, ist der Erwerb in einen entgeltlichen Teil und in einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Der entgeltliche Erwerb führt beim Erwerber zu einer Anschaffung die er in Höhe des Entgelts steuerlich berücksichtigen kann. Beim Veräußerer kann für den entgeltlich verkauften Teil ein Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft entstehen, der der Besteuerung zu unterwerfen ist.
Beispiel: Grundstücksveräußerung innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist. Wird Betriebsvermögen veräußert, kann ebenfalls ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen.
Umsatzsteuerlich liegt bei einer gemischten Schenkung ein Leistungsaustausch vor, da eine Gegenleistung gefordert wird. Für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der gemeine Wert anzusetzen. Er gilt als Mindestbemessungsgrundlage. Liegt der entgeltliche Teil der gemischten Schenkung über dem gemeinen Wert, ist dieser zu berücksichtigen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
mittelbare Grundstücksschenkung
Norm:
§ 23 EStG
§ 6 EStG |
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