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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Geschäftswagen |
Geschäftswagen
Als Geschäftswagen wird ein Kraftfahrzeug bezeichnet, dass dem Betrieb des Unternehmens dauerhaft dient. Ein Geschäftswagen ist mit den Abschaffungskosten zu aktivieren, erst die laufende Abschreibung führt zu Betriebsausgaben.
Wird der Geschäftswagen auch für private Zwecke genutzt, ist der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung der Lohnsteuer zu unterwerfen. Wird kein Arbeitslohn erzielt, liegt eine Entnahme vor. Der geldwerte Vorteil kann nach der Listenpreismethode oder nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden.
Listenpreismethode (umgangsprachlich: 1-Prozent-Methode):
Die Höhe des geldwerten Vorteils bestimmt sich danach, für welche Fahrten das Fahrzeug überlassen wird.
Für Privatfahrten: Der geldwerte Vorteil ist mit 1-Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges anzusetzen.
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Für jeden Entfernungskilometer (nur eine Strecke, Hinweg- oder Rückweg) sind 0,03 Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeuges anzusetzen.
Für Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltführung: Für jeden Entfernungskilometer zwischen Beschäftigungsort und Wohnort (Ort an dem sich der eigene Hausstand befindet) sind 0,02 Prozent des inländischen Listenpreises anzusetzen.
Fahrtenbuchmethode:
Wird für den Firmenwagen ein Fahrtenbuch geführt, kann der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung für private Zwecke mit den tatsächlichen Aufwendungen, die für das Fahrzeug entstanden sind, angesetzt werden. Zu den tatsächlichen Aufwendungen zählen: Abschreibung, Reparaturkosten, Kfz-Steuer, Darlehenszinsen, Benzinkosten, Versicherung und Kosten für die eventuelle Unterstellung (Garage) des Fahrzeuges. (Berechnungsbeispiel: siehe Lexikon "Kilometersatz"
Praxistipp:
Der Einzelkostennachweis mittels individuellem Kilometersatz lohnt sich, wenn das betriebliche Fahrzeug zu 30 Prozent oder weniger für private Zwecke genutzt wird. Bevor man sich für eine Methode entscheidet, sollte eine Vergleichsrechnung zwischen Fahrtenbuchmethode und Listenpreismethode durchgeführt werden.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Abschreibung
Fahrtenbuch
Entnahmen
Kilometersatz
Geldwerter Vorteil
Ratgeber:
Rund um`s Auto Teil 1
Rund um`s Auto Teil 2
Norm:
§ 8 EStG
R 31 EStR |
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