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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR oder auch BGB Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 705 ff. BGB).

Zum Beispiel: Zusammenschluss von Bauunternehmen zur gemeinsamen Durchführung eines Bauvorhabens (sogenannte ARGE). Auch beim Zusammenschluss von Personen zu einer Fahr- oder Spielgemeinschaft oder einem Investmentclub kann es sich um eine GbR handeln. Liegt der gemeinsame Zweck in dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma, handelt es sich allerdings nicht um eine GbR, sondern um eine OHG oder KG. Keine GbR, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn bloß eine Sache gemeinsam gehalten und verwaltet wird.


 
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