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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft die als Einmanngesellschaft (nur ein Gesellschafter) geführt werden kann. Sie wird per Gesellschafterbeschluss gegründet und ist in das Handelsregister einzutragen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Stammeinlage, die mindestens 25.000 € betragen muss, beschränkt.
Kapitalgesellschaften gehören zu den juristischen Personen und sind damit selbstständig rechts- und geschäftsfähig. Sie können zum Beispiel selbstständig Klage einreichen, mit ihren Gesellschaftern Verträge abschließen (Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag) und werden zur Besteuerung veranlagt. Mit ihrem Gewinn unterliegt die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Sie ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland hat.
Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform gewerblich tätig. Greift keine Steuerbefreiung, unterliegt die Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer. Hierbei kommt kein Staffeltarif und kein Freibetrag wie bei der Personengesellschaft zur Anwendung. Im Vergleich zu einer Personengesellschaft ergibt sich zwangsläufig eine höhere gewerbesteuerliche Belastung. Werden Immobilien/ Grundstücke in die Kapitalgesellschaft eingebracht, unterliegt die Einbringung der Grunderwerbsteuer, da es zu einem Rechtsträgerwechsel kommt.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Einmanngesellschaft
Gesellschafter
Gesellschafter-Geschäftsführer
Gesellschafterdarlehen
Ratgeber:
Besteuerung der GmbH |
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