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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Gesundheitsvorsorge
Gesundheitsvorsorge

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Vorsorgeuntersuchung seiner Arbeitnehmer, so sind diese Aufwendungen lohnsteuerfrei, wenn die Vorsorgeuntersuchung im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt ist.

Praxistipp:
Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 30.5. 2001 entschieden hat, sind auch Massagekosten lohnsteuerfrei, wenn sicher gestellt ist, dass die Massage geeignet ist, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. Zudem muss sicher gestellt sein, dass bei der Arbeitstätigkeit tatsächlich mit körperlichen Beschwerden zu rechnen ist und dass diese Beschwerden die Arbeitsleistung beeinträchtigen und letztendlich zu Fehlzeiten führen können. Im genannten Fall waren die Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen tätig.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Erholungsbeihilfen

Rechtsprechung:

BFH 17.9.1982 - VI R 75/79
BFH 30.5.2001 - VI R 177/99


 
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