|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Steuerlexikon |
|
| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Gewerbebetrieb |
Gewerbebetrieb
Als Gewerbebetrieb gilt jede
selbständige nachhaltige Betätigung,
die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und
sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt.
Dabei darf weder eine land- und forstwirtschaftliche noch eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. Kapitalgesellschaften gelten bereits kraft Rechtsform als Gewerbebetriebe.
Liegt ein Gewerbebetrieb vor, unterliegt der Gewinn auch der Gewerbesteuer.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gewerbesteuer
Ratgeber:
Gewerbesteuer
Norm:
§ 15 EStG |
|
|