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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Gewerbesteuer
Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuer unterliegt der um Kürzungen verminderte und um Hinzurechnungen erhöhte Gewinn des Gewerbebetriebes. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu in denen sich der Sitz bzw. die Betriebsstätt des Gewerbebetriebes befindet. Der Höhe der Gewerbesteuer kann durch die Gemeinden beeinflusst werden, da die zur Anwendung kommenden Hebesätze von den Gemeinden festgesetzt werden. Grundsätzlich unterliegen Personengesellschaften einer geringeren Gewerbesteuer, da ihr Gewerbeertrag vor Festsetzung der Gewerbesteuer um einen Freibetrag von 24.500 € gekürzt wird. Zudem kommt bei ihnen eine geringere Steuermesszahl zur Anwendung, wenn der Gewerbeertrag bestimmte Grenzwerte nicht überschreitet (vgl. Tabelle).

Höhe des Gewerbeertrags anzuwendende Steuermesszahl
für die ersten 12.000 € 1%
für die weiteren 12.000 € 2%
für die weiteren 12.000 € 3%
für die weiteren 12.000 € 4%
für alle weiteren Beträge 5%

Die Gewerbesteuer wird wie folgt ermittelt (vereinfachte Darstellung):

laufender Gewinn des Gewerbebetriebs
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
- Gewerbeverlust
= Gewerbeertrag (ist abzurunden auf volle Hunderter)
- Freibetrag (24.500 €/ nur bei Personengesellschaften)
= Grundlage zur Ermittlung des Steuermesszahl
x Steuermesszahl
x Hebesatz der Gemeinde
= Gewerbesteuer

Ab dem 1.1.2004 sind Gemeinden verpflichtet eine Gewerbesteuer zu erheben. Der Mindesthebesatz beträgt dabei 200 Prozent.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gewerbeertrag

Ratgeber:

Gewerbesteuer


 
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