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Gewerbesteueranrechnung
Gewerbesteueranrechnung

Das Gewerbesteueranrechnungsverfahren wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform eingeführt. - Um eine gewerbesteuerliche Belastung von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften zu kompensieren, wird eine pauschale Gewerbesteueranrechnung durchgeführt. Dabei wird die Einkommensteuer die anteilsmäßig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt, um das 1,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages reduziert. Der Gewerbesteuermessbetrag kann aus dem Gewerbesteuerbescheid entnommen werden. Für die gewerbesteuerliche Anrechnung wird vorausgesetzt, dass für das Unternehmen tatsächlich Gewerbesteuer festgesetzt wurde. Damit kommt das Gewerbesteueranrechnungsverfahren erst zur Anwendung, wenn die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage den Freibetrag von 24.500 € (Freibetrag gilt nur für Personengesellschaften/ Einzelunternehmen) übersteigt.

Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen. Vielmehr wird das Verfahren nur für Einkünfte aus gewerblichen Einzelunternehmen und für Einkünfte aus Beteiligungen an Mitunternehmerschaften (z.B. OHG, KG) zugelassen. Die Gewerbesteueranrechnung ist eine zusätzliche Vergünstigung für gewerbliche Unternehmen, da die steuerliche Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe weiterhin möglich ist.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Gewerbesteuer
Gewerbeertrag

Ratgeber:

Gewerbesteuer

Norm:

§ 35 EStG


 
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