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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gewerbesteuerrückstellung |
Gewerbesteuerrückstellung
Bei der Gewerbesteuer sind nicht nur die rückständigen Vorauszahlungen der Gewerbesteuer als Schuld in der Steuerbilanz zu berücksichtigen, sondern es ist entsprechend den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung auch für eine sich ergebende Abschlusszahlung eine Rückstellung in die Schlussbilanz einzustellen.
Zur Errechnung der Rückstellung kann die Gewerbesteuer mit schätzungsweise fünf Sechsteln des Betrages der Gewerbesteuer angesetzt werden, der sich ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ergeben würde. Diese Grundsätze gelten ebenfalls für die Behandlung von Erstattungsansprüchen an Gewerbesteuer.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Gewerbesteuer
Ratgeber:
Gewerbesteuer
Norm:
R 20 EStR |
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