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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung

Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres müssen Steuerpflichtige, die zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet sind, eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Hierbei kommt es zur Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres. Zusammen mit der Bilanz bildet die Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss. Sie ist zudem ein Abschluss der Erfolgskonten. Der Steuerpflichtige muss die jährlichen Steuerklärung, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Die Gewinn und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Hierbei sind die in § 275 Abs. 2 HGB genannten Gliederungspunkte einzuhalten. Erleichterungen werden kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften gewährt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Bilanz
Jahresabschluss

Norm:

§ 242 HGB
§ 275 HGB
§ 60 EStDV


 
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