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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Großer Senat |
Großer Senat
Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist das höchste Gericht in Steuersachen. Zur Urteilsfindung werden Senate gebildet, die in der Besetzung von fünf Richtern über Revisionsentscheidungen urteilen und in der Besetzung von drei Richtern Beschlüsse fassen.
Der Große Senat besteht aus dem Präsidenten und sechs Richtern, zudem wird von den jeweils beteiligten Senaten je ein Richter entsandt. Der Große Senat wird zur Urteilsfindung einberufen, wenn die einzelnen Senate abweichende Urteile gefällt haben, die Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sind und wenn das Urteil des Großen Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und zur Fortbildung des Rechts notwendig ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Bundesfinanzhof
Norm:
FGO |
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