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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Grunderwerbsteuer/ Änderung des Gesellschafterbestandes
Grunderwerbsteuer/ Änderung des Gesellschafterbestandes

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar, indem mindestens 95 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als eine Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft. Daher fällt, wenn die 95 Prozent-Markte erreicht wird, Grunderwerbsteuer an. Bei der Ermittlung des Prozentsatzes bleibt der Erwerb von Anteilen duch den Tod eines Gesellschafters außer Betracht.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Grundstück

Verwaltungsanweisung:

BMF-Schreiben vom 7.2.2000

Norm:

§ 1 GrEStG


 
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