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Grundlagenbescheid
Grundlagenbescheid

Der Grundlagenbescheid ist ein Teil des Besteuerungsverfahrens und löst keine unmittelbare Verpflichtung zur Zahlung einer Steuerschuld aus. Ein Grundlagenbescheid ist zum Beispiel die Anerkennung einer Schwerbehinderung durch das zuständige Versorgungsamt oder die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.

Entscheidungen eines Grundlagenbescheides können nur durch Anfechtung dieses Bescheides, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheides, angegriffen werden. Wird der Grundlagenbescheid aufgehoben, geändert oder erlassen, dann ist auch der Folgebescheid aufzuheben, zu ändern oder zu erlassen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Bescheid
Folgebescheid

Norm:

§ 351 AO
§ 175 AO


 
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