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Grundstücksumsätze
Grundstücksumsätze

Werden Umsätze durch Grundstücke erzielt, sind diese Umsätze von der Umsatzsteuer befreit. Es kann jedoch auch zur Umsatzsteuer optiert werden. In diesem Fall muss der Unternehmer auf das Entgelt Umsatzsteuer erheben. Hierfür wird jedoch vorausgesetzt, dass der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer hat die Voraussetzungen nachzuweisen. Eine Option zur Umsatzsteuer ermöglicht den Vorsteuerabzug.

Wird ein Grundstück teilweise umsatzsteuerfrei und teilweise umsatzsteuerpflichtig vermietet, kann für das umsatzsteuerfrei vermiete Grundstücksteil keine Vorsteuer abgezogen werden. Diese nicht abziehbaren Beträge können per sachgerechter Schätzung ermittelt werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug

Ratgeber:

Umsatzsteuer

Norm:

§ 4 UStG
§ 9 UStG
§ 15 Abs. 4 UStG


 
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