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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Gruppenbewertung
Gruppenbewertung

Im Steuerrecht kann die Gruppenbwertung für das Vorratsvermögen und für Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens zur Anwendung kommen.

Vorratsvermögen: Zur Erleichterung der Inventur und der Bewertung können gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens jeweils zu einer Gruppe zusammen gefasste und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden. Gleichartige Wirtschaftsgüter müssen für die Zusammenfassung in eine Gruppe nicht gleichwertig sein. Es muss jedoch für sie ein Durchschnittswert bekannt sein.

Bewegliches Anlagenvermögen: Gegenstände der gleichen Art können unter Angabe der Stückzahl in ein Bestandverzeichnis zusammen gefasst werden. Hierfür wird vorausgesetzt, dass sie in demselben Wirtschaftsjahr angeschafft worden sind, die gleiche Nutzungsdauer und die gleichen Anschaffungskosten haben und nach den gleichen Methoden abgeschrieben werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Abschreibung
Festwert

Norm:

R 36 EStR
R 31 EStR


 
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