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Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Gruppenunfallversicherung
Gruppenunfallversicherung

Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung, so kann die Pauschalbesteuerung genutzt werden. Die Beiträge unterliegen dann einer pauschalen Lohnsteuer von 20 Prozent. Dabei darf pro begünstigen Arbeitnehmer ein Betrag von 62 € pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Wird dieser Grenzwert überschritten, kann die Steuer nicht pauschaliert werden.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Haftpflichtversicherung
Versicherung

Norm:

§ 40b EStG


 
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