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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Haftpflichtversicherung |
Haftpflichtversicherung
Prämiemzahlungen für die Haftpflichtversicherung können steuerlich als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden. Betriebsausgaben liegen vor, wenn die Ausgaben durch den Betrieb veranlasst sind. Wichtig ist, dass die Ausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Fallen Versicherungsprämien für eine Haftpflichtversicherung im unternehmerischen Bereich an, so liegen Betriebsausgaben vor.
Grundsätzlich ist für den Werbungskostenabzug die beruflich Veranlassung ausschlaggebend. Als Werbungskosten sind Kfz-Haftpflichtversicherungen abzugsfähig, wenn das private Fahrzeug beruflich genutzt wird. Dies ist zum Beispiel bei Dienstfahrten, Einsatzwecheltätigkeiten oder beim täglichen Weg zur Arbeit der Fall. Hier kann bei Berechnung der individuellen Kilometerpauschale auch die Kfz-Haftpflichtversicherung zum Absatz kommen. Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch die Berufshaftpflichtversicherung abzugsfähig sein. Bei einer Kostenerstattung durch den Arbeitgeber entsteht jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wird das private Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, ist auch eine Berücksichtigung der Kfz-Haftpflichtkosten als Sonderausgaben möglich. Erfolgt der Ansatz als Sonderausgabe, entfällt jedoch der Werbungskostenabzug.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Betriebsausgaben
Werbungskosten
Sonderausgaben
Kilometersatz
Ratgeber:
Reisekosten
Norm:
§ 9 EStG
§ 10 EStG |
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