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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Haftung des Geschäftsführers |
Haftung des Geschäftsführers
Die Haftung des Geschäftsführers erstreckts sich auf das Innenverhältnis und auf das Außenverhältnis. Im Innenverhältnis können sich Haftungsansprüche gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftern ergeben. Im Außenverhältnis besteht eine Haftung gegenüber Dritten, wie Gläubigern oder öffentlichen Institutionen.
Innenverhältnis:
Gesellschaft: Schadensersatzansprüche aufgrund schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflicht, Ansprüche aus schuldhafter Unterlassung des Konkurs- oder Vergleichsantrags, Ansprüche aus falschen Angaben bei Gründung der
Gesellschaft oder bei Kapitalerhöhung sowie Haftung aufgrund unerlaubter Handlungen des Geschäftsführers (z.B. Untreue).
Gesellschafter: Haftungsansprüche entstehen bei verbotener Auszahlung von Stammkapital und Ausschüttungen.
Außenverhältnis:
gegenüber Dritten: Kommt nur selten in Betracht, zum Beispiel bei Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder bei falscher Firmierung.
gegenüber öffentlich-rechtichen Verpflichtungen: Steuerrechtliche Verpflichtungen - Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, Aufbewahrungspflichten und die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung, Sozialversicherungsrechtliche Pflichten - ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, Haftung bei Verletzung von Immaterilgüterrechten - unter anderem Wettbewerbsrechten.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Haftung
Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Gesellschafter-Geschäftsführer
Gesellschafterdarlehen
Norm:
§ 34 AO
§ 43 GmbHG
§ 64 GmbHG
§ 11 GmbHG |
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