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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Handelsvertreter/ Provision |
Handelsvertreter/ Provision
Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Eine Setbstständigkeit liegt vor, wenn im wesentlichen die Tätigkeit frei gestaltet und die Arbeitszeit frei eingeteilt werden kann. Ist keine Selbstständigkeit gegeben, liegt ein Angestelltenverhältnis vor.
Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat. Eine abweichende Vereinbarung kann getroffen werden, jedoch hat der Handelsvertreter mit der Ausführung des Geschäfts durch den Unternehmer Anspruch auf einen angemessenen Vorschuß, der spätestens am letzten Tag des folgenden Monats fällig ist. Unabhängig von einer Vereinbarung hat jedoch der Handelsvertreter Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Dritte das Geschäft ausgeführt hat. Der Handelsvertreter hat auch dann einen Anspruch auf Provision, wenn feststeht, daß der Unternehmer das Geschäft ganz oder teilweise nicht oder nicht so ausführt, wie es abgeschlossen worden ist. Der Anspruch entfällt im Falle der Nichtausführung, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind.
Führt der Unternehmer das vom Handelsvertreter vermittelte Geschäft aus, kommt es zur Abnahme der Vermittlungsleistung durch den Unternehmer. Bei Abnahme tritt beim Handelsvertreter ertragsteuerlich die Gewinnrealisierung ein.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Betriebsvermögensvergleich
Einnahmen-/Überschussrechnung
Handelsvertreter
Kommission
Norm:
§ 84 ff. HGB |
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