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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Haushaltsnahe Dienstleistung |
Haushaltsnahe Dienstleistung
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines Beschäftigungsverhältnisses sein können. Jedoch muss die Dienstleistung eines Selbstständigen in Anspruch genommen werden. Begünstigt sind beispielsweise die Inanspruchnahme einer haushaltsnahen Tätigkeit über eine Dienstleistungsagentur, die Tätigkeit eines selbstständigen Fensterputzers, Krankenpflege, Kinderbetreuung, Gartenpflegearbeiten durch einen selbstständigen Gärtner usw.
Handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung sind nur begünstigt, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt. Sie sind nicht begünstigt, insofern sie zu Herstellungskosten führen.
Beispiel: Herstellungkosten würden zum Beispiel bei der erstmaligen Errichtung einer Gartenanlage entstehen.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen wird auf Antrag eine Steuerermäßigung (Einkommensteuer) von 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung, jedoch maximal eine Ermäßigung von 600 € gewährt. Dabei dürfen die Aufwendungen nach Ansicht der Finanzverwaltung zuvor nicht als Betriebsausgaben/ Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen worden sein. Der Höchstbetrag kann nur einmal pro Haushalt in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch dann, wenn zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen leben.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Belege des Kreditinstituts nachgeweisen wird (Barzahlung vermeiden!). Hintergrund: Mit dieser Voraussetzung versucht der Staat Schwarzarbeit in diesem Sektor zu bekämpfen.
Anspruch auf die Steuerermäßigung hat derjenige, der Auftraggeben der haushaltsnahen Dienstleistung ist.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
400 Euro-Job
Herstellungskosten
haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis
Verwaltungsanweisung:
BMF-Schreiben IV A 5 - S 2296 b - 13/03 vom 14.8.2003
Norm:
§ 35a Abs. 2 EStG |
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