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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Heimunterbringung |
Heimunterbringung
Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für die Heimunterbringung des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, kann maximal ein Höchstbetrag von 624 € im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Ehegatte in ein Heim untergebracht ist ohne pflegebedürftig zu sein.
Ein Höchstebtrag von 924 € im Kalenderjahr kann geltend gemacht werden, wenn die Unterbringung zur dauernden Pflege erfolgt. Hierbei können sämtliche Aufwendungen als aussergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dabei sind jedoch nur Kosten bis maximal 924 € abzugsfähig. Zu beachten ist, dass zuvor von den Heimkosten ein Haushaltersparnis abzuziehen ist. Damit werden Heimkosten, die auf die Verpflegung (private Lebensführung) entfallen, abgegolten.
Ein im Pflegeheim untergebrachter Behinderter, der den erhöhten Behindertenpauschbetrag (3.700 €) erhält, kann die Heimkosten nicht zusätzlich als aussergewöhnliche Belastung geltend machen. Es ist die Inanspruchnahme des Pauschbetrages oder ein Abzug der pflegebedingten Aufwendungen nach § 33 EStG möglich.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
außergewöhnliche Belastung
Ratgeber:
Steuerwegweiser für Behinderte
Norm:
§ 33a Abs.3 EStG |
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