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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Hochzinsanleihen
Hochzinsanleihen

Hochzinsanleihen sind Schuldverschreibungen mit einem regelmäßig über dem Marktzins liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Emittenten zur Rückzahlung des Kapitals oder der Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien.

Die Höhe der Erträge aus dieser Kapitalforderung ist von einem ungewissen Ereignis abhängig. Denn im Zeitpunkt des Erwerbs steht noch nicht fest, ob das Wahlrecht zur Übertragung von Aktien ausgeübt wird und in welchem Umfang dem Steuerpflichtigen Erträge zufließen werden. Da die Anleihen keine Emissionsredite haben, ist als Kapitalertrag (Einkünfte aus Kapitalvermögen) der Unterschiedbetrag zwischen dem Entgelt für den Erwerb und den Einnahmen aus der Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (sog. Marktrendite) der Besteuerung zu unterwerfen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Einkünfte aus Kapitalvermögen
Kapitalertragsteuer
Freistellungsauftrag

Ratgeber:

Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2

Norm:

R 154 EStR


 
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