Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Honorare
Honorare

Honorare gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn dem Honorar eine Leistung zu Grunde liegt, die mit einem Dienstverhältnis im Zusammenhang steht. Beispiel: Die Leistung, für die das Honorar gezahlt wurde, gehört zu den Dienstaufgaben des Arbeitnehmers. So hat der Bundesfinanzhof im Urteil vom 20.12.2000 entschieden, dass ein Beraterhonorar, dass ein Angestellter für Beratungsarbeiten über den Verkauf des Betriebes erhalten hat, zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört. Entscheidungserheblich war die Tatsache, dass der Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stand, für das er beratend tätig wurde.

Ein Honorar, dass für Leistungen gezahlt wird, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu erbringen sind, gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.

siehe hierzu auch:

Rechtsprechung:

BFH 20.12.2000 - XI R 32/00


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker