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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Ich-AG
Ich-AG

Mit der "Ich-AG" wird eine Vorstufe zu einer vollwertigen Selbstständigkeit, die seit dem 1.1.2003 besonders gefördert wird, bezeichnet (Es handelt sich hierbei um keine neue Rechtsform!). Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können durch Gründung einer "Ich-AG" vom Arbeitsamt einen Existenzgründungszuschuss erhalten und von anderen Vergünstigungen profitieren.

Der Existenzgründungszuschuss beträgt nach Beendigung der Arbeitslosigkeit

im ersten Jahr 600 € monatlich,
im zweiten Jahr 360 € monatlich,
im dritten Jahr 240 € monatlich.
Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Der Zuschuss wird maximal drei Jahre gewährt. Zudem werden Existenzgründerinnen und -gründer einer "Ich-AG" während des Bezugs des Existenzgründungszuschusses in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen und haben Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Freiberufler
Kleinunternehmerregelung

Ratgeber:

Ich-AG

Norm:

§ 421 SGB III
§ 144 SGB III
§ 165 SGB VI


 
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