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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Immobilien
Immobilien

Werden Immobilien zur Erzielung von Einkünften genutzt, können sich steuerliche Vorteile ergeben. Das Kriterium "Erzielung von Einkünften" liegt vor, wenn die Immobilie vermietet oder zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Zwar werden einerseits steuerpflichtige Einkünfte erzielt, jedoch überwiegt insbesondere in der Anfangsphase (z.B. nach der Herstellung, nach Umbauten) der erzielte Verlust. Beim Verkauf der Immobilie ist die geltende Spekulationsfrist von 10 Jahren zu beachten (vgl. Lexikon: Grundstücksverkäufe).

Soll eine Immobilie nicht vermietet, sondern für eigene Wohnzwecke genutzt oder an Angehörige unentgeltlich überlassen werden, so wird mit der Eigenheimzulage der Ewerb der Immobilie unterstützt.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Grundstücksverkäufe
Mietverhältnis zwischen Angehörigen
Eigenheimzulage
Drei-Objekt-Grenze

Ratgeber:

Wohnungsbauförderung Teil 1
Wohnungsbauförderung Teil 2


 
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