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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Immobilienfonds
Immobilienfonds

Immobilienfonds investieren zu einem großen Teil in gewerbliche Immobilien und erzielen ihre Erträge vorrangig aus Mieteinnahmen sowie Veräußerungsgewinnen (Verkauf von Immobilienbesitz). Einnahmen eines Immobilienfonds die aus Zinsen, Dividenden und Mieteinnnahmen stammen, sind steuerpflichtig. Diese Erträge unterliegen der Kapitalertragsteuer und werden direkt vom Kreditinstitut an das Finanzamt abgeführt. Hierbei wird der Dividendenerträg zu 50 Prozent mit einer Kapitalertragsteuer von 20 Prozent belastet.

Zinserträge (hierzu gehören auch Mietzinsen) unterliegen einer 30-prozentigen Kapitalertragsteuer. Erst im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer kann der Anleger die bereits abgeführte Kapitalertragsteuer mit seiner Steuerschuld verrechnen lassen. Liegt dem Kreditinstitut eine Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, muss keine Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Keiner Besteuerung unterliegen Erträge aus der Veräußerung von Immobilienbesitz. In den meisten Fällen sind ca. 50 Prozent der Erträge aus Immobilienfonds steuerpflichtig.

Immobilienfonds gehören nicht zu den steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG). Bei einer Anlage in Immobilenfonds kann daher der Arbeitnehmer keine vermögenwirksame Leistungen und auch keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Aktienfonds
Freistellungsauftrag
Nichtveranlagungsbescheinigung
Investmentfonds
Geldmarktfonds
Zwischengewinne
Werbungskosten
Spekulationsgeschäfte
Kapitalertragsteuer

Ratgeber:

Investmentfonds Teil 1
Investmentfonds Teil 2

Norm:

§§ 43 ff. EStG
§ 19a EStG


 
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