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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Innergemeinschaftliche Güterbeförderung |
Innergemeinschaftliche Güterbeförderung
Nach den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts sind Beförderungsleistungen wie folgt zu unterscheiden:
die Beförderung wird ausschließlich im Inland durchgeführt (Ort der Leistung ist das Inland),
die Beförderung wird ausschließlich im Ausland ausgeführt (Ort der Leistung ist das Ausland),
die Ausführung erfolgt teilweise im Ausland und teilweise im Inland (gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderung,
bei Personenbeförderungen gilt das Aufteilungsprinzip - danach unterliegen nur die Strecken im Inland der Besteuerung).
Bei einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung beginnt und endet die Beförderung in einem EG-Land. Die Beförderungsleistung entsteht dort, wo sie beginnt. Eine sogenannte gebrochene innergemeinschaftliche Güterbeförderung entsteht, wenn eine Güterbeförderung in einem EG-Staat beginnt und in einem anderen endet und hierbei zwei unterschiedliche Transportunternehmen den Transport realisieren, wobei sie nacheinander am Transport beteiligt sind und nur ein Transportauftrag für die gesamte Strecke exisitiert. Für Teilstrecken die in einem EU-Land beginnen und in einem anderen EU-Land enden, kommen die Grundsätze für eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung zur Anwendung. Für Teilstrecken innerhalb eines EU-Landes gilt dies ebenfalls.
Kommt es bei einer Güterbeförderung zur Grenzüberschreitung (Beginn in einem Drittland und Ende in einem EG-Land oder Beginn in einem EG-Land und Ende in einem Drittland) ist nur die inländische Beförderung steuerbar.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Umsatzsteuer
innergemeinschaftlicher Erwerb
innergemeinschaftliche Lieferung
Ratgeber:
Umsatzsteuer
Norm:
§ 3b UStG |
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