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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Innergemeinschaftliche Lieferung |
Innergemeinschaftliche Lieferung
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
der Unternehmer oder Abnehmer hat den Gegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert bzw. versendet
der Erwerber ist ein Unternehmer und erwirbt den Gegenstand für sein Unternehmen oder für eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erworben hat oder bei Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder anderer Erwerber
der erworbene Gegenstand unterliegt beim Abnehmer in einem anderen EG-Mitgliedsstaat der Umsatzsteuer.
die Beförderung bzw. Versendung wird nachgewiesen.
Innergemeinschaftliche Lieferungen an andere Unternehmer sind steuerfrei. Die Besteuerung wird durch das Land des Empfängers sicher gestellt, daher ist eine gesonderte Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich. Erfolgt eine Lieferung an Privatpersonen oder Nicht-Erwerbsteuerpflichtige, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, kann eine Besteuerung im Ursprungsland oder im Bestimmungsland erfolgen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Umsatzsteuer
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Ratgeber:
Umsatzsteuer
Norm:
§ 6a UStG
§ 4 Nr. 1b UStG |
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