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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Insolvenz
Insolvenz beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist.

In Deutschland trat am 1. Januar 1999 die Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, in welcher die Insolvenzverfahren geregelt sind. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verteilung der Insolvenzmasse zu befriedigen und den Schuldner von seinen Verbindlichkeiten zu befreien.

Arbeitnehmer sind im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers insofern geschützt, als sie einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben.

Die aktuelle deutsche Wirtschaftskrise trieb 2003 fast 40.000 Unternehmen in die Insolvenz. 4,6 % mehr als 2002. Nur in Frankreich waren es in der EU knapp mehr Unternehmen.

Eine Auffanggesellschaft kann der Verhinderung der Insolvenz oder im Ablauf des Insolvenzverfahrens der Fortführung des Geschäftsbetriebs dienen.


 
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