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Infodatenbank / Steuerlexikon |
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| Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Jahresabschluss |
Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluß. Einzelkaufleute und Personengesellschaften müssen einen Jahresbschluss auftsellen der aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus einen Anhang und einen Lagebericht erstellen. Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Er muss vom Kaufmann unter Angabe des Datums unterzeichnet werden. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben auch sie den Jahresabschluss zu unterzeichnen.
Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er muß klar und übersichtlich sein. Zudem müssen nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches folgende Grundsätze berücksichtigt werden:
Wahrheit,
Bilanzzusammenhang,
going-concern-prinzip,
Vorsichtsprinzip,
Imparitätsprinzip,
Bewertungsstetigkeit,
Einzelbewertung,
Periodenabgrenzung und
bei Kapitalgesellschaften das Darstellungsprinzip.
Der Jahresabschluss ist von mittleren und großen Kapitalgesellschaften innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres aufzustellen. Kleinen Kapitalgesellschften wird eine Frist von sechs Monaten gewährt. Personengesellschaften können den Jahresabschluss bis zu einem Jahr nach dem Bilanzstichtag aufstellen.
siehe hierzu auch:
Lexikon:
Bilanz
Norm:
§§ 242 ff. HGB |
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