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Infodatenbank / Steuerlexikon

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Jahressteuerbescheinigung
Jahressteuerbescheinigung

Erstmals ab 2004 müssen inländische Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ihren Kunden jährlich eine zusammengefasste Steuerbescheinigung ausstellen. Darin erfasst werden nicht nur die Kapitalerträge (etwa Zinsen), sondern auch die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften („Spekulationsgewinne“). Was vom Gesetzgeber als Serviceleistung dargestellt wird („um den Steuerpflichtigen die Erklärung der aus diesen Geschäften resultierenden Gewinne zu erleichtern“), ist tatsächlich ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses. Die Anrechnung einbehaltener Kapitalertragsteuern erfordert weiterhin die Vorlage entsprechender Steuerbescheinigungen.

siehe hierzu auch:

Lexikon:

Kapitalertragsteuer

Ratgeber:

Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 1
Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer Teil 2

Norm:

§ 24 c ES


 
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