Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
Infodatenbank / Steuerlexikon

Derzeit befinden sich 1.445 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z





Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben wird. Auf die üblichen Sparvermögen wird die Kapitalertragsteuer in Form der Zinsabschlagsteuer erhoben. Die Kapitalertragssteuer wird auch als Quellensteuer bezeichnet, weil sie direkt an der Quelle von den Banken abgeführt wird.

Die Höhe der KapESt liegt zwischen 20% (Gewinnanteilen) und 35% (anonyme Tafelgeschäfte) der Einnahmen. Die KapESt wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die KapESt wird, soweit ein Freistellungsauftrag vorliegt, nicht erhoben.


 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker